GKV-Spargesetz

Werte Patienten,

mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurden umfangreiche Sparmaßnahmen beschlossen, die insbesondere die ambulante Versorgung betreffen. Für Arztpraxen ergeben sich daraus ab 01.01.2027 erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Die vorgesehenen Einsparungen wirken sich unmittelbar auf die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Versorgung aus und können langfristig auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinflussen. Sie verdienen auch in Zukunft eine gute Behandlung. Dafür werden wir weiterhin alles geben.
Allerdings werden die Belastungen auch für Sie spürbar sein. Wir wollen das nicht, haben aber keine andere Wahl: Wir werden weniger Termine vergeben können und die Wartezeiten
werden länger ausfallen. Bitte haben Sie Verständnis für unser Team, das die Einschränkungen jetzt im Alltag umsetzen muss.